Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Institut fⁿr Politikwissenschaft

Bewerbung und Zulassung zum Studium


Politikwissenschaft kann an der Universität Tübingen zur Zeit mit den folgenden Studienabschlüssen studiert werden:

  1. Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien im Haupt- und Beifach (Staatsexamen);
  2. a) Magisterprüfung im Haupt- und Nebenfach;
    b) Magisterprüfung (nur im Hauptfach) in Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt: Europa / EU, Lateinamerika, Vorderer Orient;
    c) Magisterprüfung (nur im Hauptfach) in Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen;
  3. Als Wahlpflichtfach in den Diplomstudiengängen Geographie, Pädagogik, Psychologie, Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Regionalstudien.

Gemäß § 3 des Hochschulzulassungsgesetzes hat das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Zulassungsbeschränkungen für das Fach Politikwissenschaft festgelegt. Für Lehramtsstudiengang und Magisterstudiengang ist die Bewerbung an die

Zentrale Verwaltung der Universität Tübingen (Studentenabteilung)
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen

zu richten. Die Studentenabteilung gibt jedes Semester ein allgemeines Merkblatt heraus, in dem allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren enthalten sind. Das Merkblatt wird zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ab Anfang Juni für das kommende Wintersemester von der Studentenabteilung auf Anforderung versandt.

Der Beginn des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich: der Antrag auf Zulassung ist einzureichen bis zum 15. Juli (Ausschlußfrist).

Für die Magister- und Lehramtsstudiengänge gibt es einen Studienplan , in dem Mindestumfang, Aufbau und Ablauf des Studiums geregelt sind und der alle Voraussetzungen für die Zulassung zu den Examina enthält.
Für die Diplomstudiengänge gibt es ein Merkblatt, das die Anforderungen für das Wahlpflichtfach Politikwissenschaft enthält. Bitte vor jeder Studienberatung im IfP den betreffenden Studienplan bzw. das Merkblatt einsehen; Studienpläne und Merkblatt sind erhältlich bei der Bibliotheksaufsicht des IfP.

Im 5. Semester ist eine Zwischenprüfung vorgeschrieben; Näheres ist in den Zwischenprüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge geregelt. Für die abschließende Prüfung gelten die Prüfungsordnungen der Studiengänge ; diese erhält man beim

Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Wächterstr. 67
72074 Tübingen.

Da sich in den Sozialwissenschaften die internationale wissenschaftliche Kommunikation weitgehend der englischen Sprache bedient, ist die Lehre im Fach Politikwissenschaft darauf angewiesen, daß Studenten dieses Faches über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen.

Studienberatung:

Darüber hinaus stehen alle Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiter des IfP in ihren Sprechstunden zu Beantwortung von Fragen des Studiums zur Verfügung.

Achtung Studienanfänger: Donnerstag und Freitag vor Semesterbeginn ist ein Informationsdienst für Sie eingerichtet. Alle notwendigen Informationen für Studienanfänger gibt es am Montag, 14.10.96, 10 Uhr; anschließend findet eine zweitägige Vorstellung des IfP, der Lehrenden und ihrer Arbeitsbereiche statt: Mo ab 11 Uhr, Di ab 9 Uhr. Genauere Angaben zu Zeit und Ort siehe Anschlag.


spi-info@uni-tuebingen.de(spi-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 15. Juli 1997